Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD2)

Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD2)

Neue gesetzliche Regelungen (TPD2)

Das neue Tabakgesetz TPD2 gilt seit dem 20.05.2016. Das Gesetz ist die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU).

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Jegliche Werbung für e-Zigaretten, Zubehör und Liquids ist verboten, dies betrifft die folgenden Medien:
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TPD-Konform...

Das Gesetz zur TPD2 regelt den Markt für e-Zigaretten und Liquids.

Allgemein gilt:

Für e-Zigaretten gilt:

Für eLiquids und eBasen gilt:

 

Ab wann tritt die Regelungen in Kraft...

Die zeitliche Umsetzung der TPD2 hat 3-Stufen:

 

Wie reagieren wir auf die TPD2...

Wir werden unser Produkt-Sortiment anpassen dies ist teilweise bereits gesehen. Das bedeutet, dass wir einige Liquid-Sorten aus dem Sortiment nehmen, dafür aber TPD2-Konforme Liquids neu ins Sortiment aufnehmen. Auch dies ist teilweise bereits erfolgt. Wir werden ab sofort nur noch Produkte neu ins Sortiment aufnehmen, die bereits die Regelungen der TPD2 umgesetzt haben.
 

Wir danken für Ihr Verständnis!

Die beschriebenen Maßnahmen sind Teil der Umsetzung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie (TPD2), und gelten damit ausnahmslos und gleichermaßen für alle e-Zigarettenhändler. Eine Zuwiderhandlung seitens des Händlers ist strafbar. Sollten Sie einen anderen e-Zigarettenhändler finden, der sich noch nicht gesetzeskonform verhält, so bitten wir Sie, diesen darauf hinzuweisen. Dies geschieht nicht nur im Interesse der Händler, sondern auch um den politischen Druck von unserer Branche zu nehmen. Nur wenn es möglichst wenig schwarze Schafe gibt, können wir Ihnen weiterhin erstklassige e-Zigaretten & Liquids bequem über das Internet anbieten.

Ihr eroltec Team